Entwurfs- und Bauvermessung

 

Entwurfsvermessung

Lageplan zum Baugesuch, also die Entwurfsvermessung nach §4 LBOVVO (Baden-Württemberg) und BayBo (Bayern).

Darstellung der geplanten Gebäude in einem Lageplan entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen durch einen Vermessungsingenieur (Sachverständigen).

 

Bauvermessung

Übertragung der geplanten Geometrie nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit.

Gebäude (Hochbau):

  • Übertragung/Absteckung der Gebäudeeckpunkte in der Örtlichkeit zum Ausheben der Baugrube.
  • Einschneiden der Achsen/Gebäudefluchten auf dem Schnurgerüst für die Bauausführung.
  • Anbringen von Meterrissen (Höhenfestpunkte in jedem Stockwerk des Rohbaus).

Tiefbau:

  • Absteckung (Markierung) von geplanten Straßen, Kanal- und Wasserleitungen bzw. sonstigen Leitungstrassen.
  • Auch stecken wir Grenzpunkte und Grenzlinien ab und bestimmen Höhenfestpunkte durch Nivellement bzw. Feinnivellement.

 

Lageplan zum Baugesuch

Für die Baugenehmigung in Baden-Württemberg ist zu den Planungsunterlagen ein amtlicher Lageplan gemäß Landesbauordnung von einem qualifizierten Sachverständigen nach § 5 LBOVVO erforderlich.

Der Lageplan besteht aus einem zeichnerischen und schriftlichen Teil. Darin wird Ihr Bauvorhaben im Bezug zu den Grundstücksgrenzen dargestellt sowie die Einhaltung aller relevanten baurechtlichen Vorgaben geprüft.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, unterstützen wir Sie bereits während Ihrer Planungsphase: Gemeinsam mit Ihrem Planungsbüro klären wir baurechtliche Fragen frühzeitig ab. So lassen sich potenzielle Fehler vermeiden und Sie gewinnen an Planungssicherheit – wodurch wertvolle Zeit und Kosten eingespart werden können.
Bei größeren Bauvorhaben ist oft auch ein Entwässerungsgesuch notwendig, das Ihnen unsere Kollegen im Haus gern erstellen (siehe Grundstücksentwässerung).

 

Bauvermessung

Übertragung der geplanten Geometrie nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit (z.B. Höhenmarken).

Hochbau:

  • Übertragung/Absteckung der Eckpunkte des geplanten Gebäudes in der Örtlichkeit zum Ausheben der Baugrube.
  • Einschneiden der Achsen/Gebäudefluchten auf dem Schnurgerüst für die Bauausführung.
  • Anbringen von Meterrissen (Höhenfestpunkte in jedem Stockwerk des Rohbaus).

Tiefbau:

  • Absteckung (Markierung) von geplanten Straßen, Kanal- und Wasserleitungen oder sonstigen Leitungstrassen.